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Wertermittlung
Verkehrswert einer Photovoltaik-Anlage

Privat- und Gerichtsgutachten

Was ist meine Photovoltaikanlage Wert? Bei solchen Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter.

Bei Verkauf, Besitzerwechsel, Scheidung etc. ist die Frage nach dem Wert einer Photovoltaik-Anlage maßgeblich.

Die Frage nach der fachgerechten Bewertung von bestehenden Photovoltaikanlagen wird in verschiedenen Bereichen immer wichtiger.

Ein einheitliches bzw. allgemein gültiges Verfahren zur Verkehrswertermittlung von Photovoltaik-Anlagen gibt es bislang nicht. Wie kann man also den Wert ermitteln?

Aufgabe einer Photovoltaikanlage ist es Strom zu erzeugen. Ein zweckmäßige Bewertung kann dahr nur durch die Einnahmen der Stromerträge während ihrer Betriebszeit nach dem EEG erfolgen. Der Verkehrswert stellt somit den Anlagenbarwert basierend auf der Ertragswertmethode abzüglich aller in der Laufzeit anfallender wertmindernden Faktoren und der Bewertung des technischen Anlagenzustands dar.

Es wird daher ein modifizierte Ertragswertverfahren angewandt. Bei der Berechnung wird der durchschnittliche Stromertrag der PV-Anlage durch die Auswertung der Abrechnungen des Energieversorgungsunternehmens (EVU) festgestellt. Neben dem Stromertrag (Vergütungseinnahmen pro Jahr * restliche Betriebslaufzeit) gibt es eine Reihe weiterer wertbildender Faktoren zu berücksichtigen. So sind dies insbesondere der technische Anlagenzustand, Betriebskosten, ggf. Pachtkosten, Instandhaltungs-, Instandsetzungsmaßnahmen, Reinigungsmaßnahmen, Reparaturmaßnahmen und Risikoabschläge die bei der Berechnung einfließen.

Auch bei rechtlichen Grundlagen ob die Photovoltaik-Anlage Bestandteil des Gebäudes ist sind wir ein kompetenter Ansprechpartner.